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   BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20   

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https://dejure.org/2021,13915
BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20 (https://dejure.org/2021,13915)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2021 - XII ZB 445/20 (https://dejure.org/2021,13915)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2021 - XII ZB 445/20 (https://dejure.org/2021,13915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner persönlichen Anhörung nicht zum Verfahrensgegenstand einlässt; Beschwerde gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsmedikation

  • rewis.io

    Unterbringungsverfahren: Umfang der Anhörungspflicht bei Nichteinlassung des Betroffenen im Rahmen der persönlichen Anhörung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 319
    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner persönlichen Anhörung nicht zum Verfahrensgegenstand einlässt.

  • rechtsportal.de

    FamFG § 319
    Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner persönlichen Anhörung nicht zum Verfahrensgegenstand einlässt; Beschwerde gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsmedikation

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungsverfahren: Umfang der Anhörungspflicht bei Nichteinlassung des Betroffenen im Rahmen der persönlichen Anhörung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungspflicht im Unterbringungsverfahren - und der schweigende Betroffene

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner persönlichen Anhörung nicht zum Verfahrensgegenstand ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Umfang der Anhörungspflicht bei Nichteinlassung des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 722
  • MDR 2021, 1087
  • FamRZ 2021, 1240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20

    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Schließlich soll § 319 Abs. 1 FamFG verhindern, dass es zu einer Unterbringung ohne persönlichen Kontakt zwischen Gericht und dem Betroffenen kommt (zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 10 mwN).

    Der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör kann zudem auch durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers gesichert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 14 mwN zu § 278 FamFG).

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19

    Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall einer - hier vorliegenden - Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Satz 1 Nr. 3 FamFG aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 6 mwN).

    Nach der im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG ist der Feststellungsantrag auch im Übrigen zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn.7 mwN).

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Unabhängig davon, ob § 34 FamFG auch im Rahmen des § 319 FamFG Anwendung findet (zur Anwendbarkeit im Rahmen des § 278 FamFG vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.), ergeben sich aus § 34 FamFG jedenfalls keine weiteren Details über die Gestaltung der Anhörung.
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Zwar weist die Rechtsbeschwerde insoweit zu Recht darauf hin, dass der Betreuer nach § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen kann, wenn zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betroffenen von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2018 - XII ZB 87/18 - FamRZ 2018, 1947 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug rechtmäßig vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 430/20

    Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Dieser Beschluss ist Gegenstand des Parallelverfahrens XII ZB 430/20.
  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - FamRZ 2020, 782 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17

    Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
    Zudem kann eine Äußerung des Betroffenen im Rahmen der persönlichen Anhörung auch nonverbal erfolgen (für die Anhörung zur Betreuerauswahl vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - XII ZB 384/22

    Unterbringungssache: Pflicht zur Aushändigung des Sachverständigengutachtens an

    Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. März 2021 - XII ZB 445/20, FamRZ 2021, 1240).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 2021 - XII ZB 445/20 - FamRZ 2021, 1240 Rn. 15 mwN).

    Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (Senatsbeschluss vom 24. März 2021 - XII ZB 445/20 - FamRZ 2021, 1240 Rn. 12 mwN).

    Daher ist in derartigen Fällen grundsätzlich rechtsbeschwerderechtlich von der Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen auszugehen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. März 2021 - XII ZB 445/20 - FamRZ 2021, 1240 Rn. 13 und vom 5. Februar 2020 - XII ZB 252/19, FamRZ 2020, 784 Rn. 13).

  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Ob und in welchem Umfang er davon Gebrauch macht, bleibt ihm selbst überlassen, (BGH, Beschl. v. 24.03.2021 - XII ZB 445/20, Rn. 19).
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Ob und in welchem Umfang er davon Gebrauch macht, bleibt ihm selbst überlassen, (BGH, Beschl. v. 24.03.2021 - XII ZB 445/20, Rn. 19).
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